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   VG Arnsberg, 18.08.2006 - 5 L 646/06   

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VG Arnsberg, 18.08.2006 - 5 L 646/06 (https://dejure.org/2006,18960)
VG Arnsberg, Entscheidung vom 18.08.2006 - 5 L 646/06 (https://dejure.org/2006,18960)
VG Arnsberg, Entscheidung vom 18. August 2006 - 5 L 646/06 (https://dejure.org/2006,18960)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)

    Anpassung der Vergnügungssteuer-Mustersatzung des StGB NRW

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 13.04.2005 - 10 C 5.04

    Vergnügungssteuer; Aufwandsteuer; Spielautomatensteuer; Stückzahlmaßstab;

    Auszug aus VG Arnsberg, 18.08.2006 - 5 L 646/06
    vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 13. April 2005 - 10 C 5.04 -, Amtliche Sammlung der Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE) 123, 218 mit weiteren Nachweisen auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.1994 - 15 B 3022/93

    Erhebung öffentlicher Abgaben; Anordnung der aufschiebenden Wirkung; Summarische

    Auszug aus VG Arnsberg, 18.08.2006 - 5 L 646/06
    vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschlüsse vom 17. März 2005 - 14 B 2095/04 - und - 14 B 2096/04 - (ständige Rechtsprechung); siehe ferner OVG NRW, Beschluss vom 17. März 1994 - 15 B 3022/93 -, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht - Rechtsprechungsreport (NVwZ-RR) 1994, 617.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.02.1986 - 2 A 3373/83

    Gebühren; Benutzungsgebühren; Erhebung; Zeitpunkt; Wasserversorgung

    Auszug aus VG Arnsberg, 18.08.2006 - 5 L 646/06
    vgl. ebenso zur früheren vergleichbaren Rechtslage hinsichtlich der Benutzungsgebühren: OVG NRW, Urteil vom 6. Februar 1986 - 2 A 3373/83 -, Kommunale Steuerzeitschrift (KStZ) 1986, 192 ff. (194); ferner zur vergleichbaren früheren Rechtslage mit Bezug auf die Zweitwohnungssteuer in Schleswig-Holstein: OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 18. Oktober 2000 - 2 KL 112/99 - und hinsichtlich der Erhebung von Vorausleistungen auf künftige Fremdenverkehrsabgaben: VG Chemnitz, Beschluss vom 10. Februar 2004 - 1 K 1536/03 -.
  • VG Chemnitz, 10.02.2004 - 1 K 1536/03
    Auszug aus VG Arnsberg, 18.08.2006 - 5 L 646/06
    vgl. ebenso zur früheren vergleichbaren Rechtslage hinsichtlich der Benutzungsgebühren: OVG NRW, Urteil vom 6. Februar 1986 - 2 A 3373/83 -, Kommunale Steuerzeitschrift (KStZ) 1986, 192 ff. (194); ferner zur vergleichbaren früheren Rechtslage mit Bezug auf die Zweitwohnungssteuer in Schleswig-Holstein: OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 18. Oktober 2000 - 2 KL 112/99 - und hinsichtlich der Erhebung von Vorausleistungen auf künftige Fremdenverkehrsabgaben: VG Chemnitz, Beschluss vom 10. Februar 2004 - 1 K 1536/03 -.
  • VG Arnsberg, 24.04.2008 - 5 K 2713/06

    Erhebung der Vergnügungssteuer für Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit;

    Mit Bezug darauf hat das erkennende Gericht schon in dem zuvor erwähnten und zwischenzeitlich nach Beschwerderücknahme rechtskräftigen Beschluss vom 13. Februar 2007 - 5 L 64/07 - unter Bezugnahme auf einen anderweitig ergangenen und ebenfalls rechtskräftigen Beschluss der Kammer vom 18. August 2006 - 5 L 646/06 - (Der Gemeindehaushalt - GemHH - 2006, 253) ausgeführt:.

    Anderes ergibt sich vorliegend nicht daraus, dass in § 8 b Abs. 3 VSS - abweichend von dem im Verfahren 5 L 646/06 zu beurteilenden Ortsrecht - Folgendes bestimmt ist:.

  • BVerwG, 11.03.2010 - 9 BN 2.09

    Vergnügungsteuer (Spielapparatesteuer); rückwirkende Steuerfestsetzung;

    Die Beschwerde macht mit Verweis auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Arnsberg (Beschluss vom 18. August 2006 - 5 L 646/06 - juris) lediglich geltend, dass sich aus Gründen der gebotenen gleichmäßigen Besteuerung auch ein allein von entsprechender Willensbekundung der steuerpflichtigen Personen abhängig gemachter Maßstabswechsel verbiete.
  • OVG Schleswig-Holstein, 03.12.2007 - 2 MB 22/07

    Vergnügungssteuer - Wahl der Bemessungsgrundlage

    Dies könnte, wovon auch das VG Arnsberg und das VG Gelsenkirchen ausgehen, einer systemfremden partiellen Steuerfreistellung gleichkommen (VG Arnsberg, Beschl. v. 18.08.2006 - 5 L 646/06 - GemHH 2006, 235 u. VG Gelsenkirchen, Beschl. v. 12.07.2007 - 2 L 297/07 - in juris).
  • VGH Hessen, 23.10.2007 - 5 TG 1924/07

    Vergnügungssteuer; Wahl zwischen Einspielergebnis- und Stückzahlmaßstab

    Die Satzung der Antragsgegnerin sieht nämlich anders etwa als die der Entscheidung des Senats vom 10. April 2007 (a.a.O.) zu Grunde liegende Satzungsfassung keine Höchstbetragsregelung vor, die die prozentuale Besteuerung der Bruttokasse der Höhe nach auf den - hier als Option vorgesehenen - Festbetrag begrenzt (vgl. insgesamt zu diesem Problemkreis auch: VG Arnsberg, Beschluss vom 18. August 2006 - 5 L 646/06 -, GemHH 2006, 235 = KStZ 2006, 16).
  • VG Gelsenkirchen, 12.07.2007 - 2 L 297/07

    Geldspielgerät mit Gewinnmöglichkeit, Stückzahlmaßstab, Wahlrecht

    Die Kammer schließt sich insoweit der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Arnsberg an, vgl. Beschluss vom 18. August 2006, 5 L 646/06, www.nrwe.de.
  • VG Minden, 17.01.2007 - 11 K 2291/06

    Anfechtung eines Steuerbescheids über die Erhebung von Vergnügungssteuern;

    Insoweit dürfte die hier in § 10a und § 10b VS vorgesehene optionale Besteuerungsmöglichkeit nach dem Stückzahlmaßstab jedenfalls bei vorhandenen manipulationssicheren Zählwerken gegen den Grundsatz der Steuergerechtigkeit verstoßen, vgl. VG Arnsberg, Beschluss vom 18.8.2006 - 5 L 646/06 - , weil das Gericht bereits im Verfahren 11 K 6559/03 auf Grund der von der Klägerin vorgelegten Zahlen festgestellt hatte, dass die nach der Rechtsprechung des BVerwG zulässige Schwankungsbreite bei den von der Klägerin betriebenen Spielautomaten überschritten wird (vgl. Bl. 96 d.A. im Verfahren 11 K 6559/03).
  • VG Greifswald, 02.09.2009 - 3 A 821/06

    Besteuerung von Geldspielgeräten

    Die Wahlmöglichkeit wirkt sich de facto als eine den höheren Aufwand gleichheitswidrig begünstigende Kappungsgrenze aus (vgl. Hess. VGH, Beschl. v. 23.10.2007 - 5 TG 1924/07 -, KStZ 2008, 35; VG Gelsenkirchen, Beschl. v. 12.07.2007 - 2 L 297/07 -, Juris); sie kommt einer systemfremden partiellen Steuerfreistellung gleich (vgl. OVG Schleswig a.a.O.; VG Arnsberg, Beschl. v. 18.08.2006 - 5 L 646/06 -, KStZ 2007, 16).
  • VG Münster, 18.10.2006 - 9 L 667/06

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchbescheides; Festsetzung von

    Soweit die Antragstellerin mit dem Beschluss des VG Arnsberg vom 18. August 2006 - 5 L 646/06 - (veröffentlicht in juris) anführt, für die Befugnis zur Erhebung von Vorauszahlungen auf die Vergnügungssteuerschuld bedürfe es über die Satzungsregelung hinaus einer gesetzlichen Ermächtigung, an der es im geltenden Kommunalabgabengesetz des Landes Nordrhein-Westfalen fehle, folgt das beschießende Gericht dem nicht.
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